
Welche Lizenzen, Meldungen oder Genehmigungen sind erforderlich, um in einem bestimmten EU-Land ein Unternehmen zu gründen? Muss ich eine Gebühr bezahlen? Was muss ich tun, wenn ich meine Dienstleistungen vorübergehend im Ausland erbringen möchte? Wenn Sie auf praktische Fragen wie diese Antworten benötigen, wenden Sie sich an Ihre nationalen Einheitlichen Ansprechpartner. Die Einheitlichen Ansprechpartner sind Portale für elektronische Behördendienste, die Informationen zu den maßgeblichen Regeln, Vorschriften und Formalitäten zur Verfügung stellen und Ihnen bei der Online-Abwicklung der administrativen Verfahren helfen. Alternativ können Sie Ihre Fragen auch an das Enterprise Europe Network richten, das europaweit Unterstützung und Beratung für Unternehmen bietet. Es wurde speziell für kleine und mittlere Unternehmen eingerichtet und hilft ihnen bei geschäftlichen EU-Belangen. Auf der Website des Netzwerks findet man eine Liste der Büros in den EU- und Nicht-EU-Ländern.