
Als EU-Bürger sind Sie berechtigt, Ihr eigenes Unternehmen in einem der EU-Länder (oder Island, Norwegen oder Liechtenstein) zu gründen und eine Zweigniederlassung eines bestehenden Unternehmens mit Sitz in der EU, das bereits in einem EU-Land registriert ist, zu gründen. Bei der Unternehmensgründung gelten spezielle nationale Vorschriften in jedem EU-Land, doch es gibt einige gemeinsame EU-Ziele, die das Verfahren vereinfachen. Auf dem Portal „Ihr Europa“ erfahren Sie mehr darüber, wie Sie ein Unternehmen gründen können.
List of Links:
Portal „Ihr Europa –Unternehmen“