
Wenn Sie ein Unternehmen haben und innerhalb der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Türkei tätig sind, sind Sie berechtigt, Waren frei zu importieren und zu exportieren. Der Recht auf freien Handel beinhaltet auch das Recht auf freie Durchfuhr: Wurde ein Produkt in der EU einmal in Verkehr gebracht, kann es ungehindert innerhalb der ganzen EU transportiert werden.Allerdings gilt der freie Warenverkehr nur, wenn die Produkte den harmonisierten EU-Regeln unterliegen. In Fällen, in denen es keine EU-weiten Vorgaben gibt, müssen Sie die in Ihrem Land geltenden Vorschriften einhalten. Sie können trotzdem auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung vom freien Warenverkehr profitieren.Fernabsatz und Verkauf außerhalb der Geschäftsräume (einschließlich des Online-Verkaufs) bieten viele Vorteile, bringen jedoch bestimmte Verpflichtungen gemäß EU-Recht mit sich. Auf dem Portal „Ihr Europa“ finden Sie eine Übersicht über Ihre Pflichten. © Europäische Union, 2015 / Quelle: EG – Audiovisueller Dienst