
Das aktuelle EU-Recht zu Medizinprodukten besteht aus drei Richtlinien: Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte, Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte und Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika.Am 26. September 2012 nahm die Europäische Kommission Vorschläge zur Ersetzung der drei bestehenden Richtlinien an. Weitere Informationen über diese Überarbeitung sind hier verfügbar. Damit sie auf den Markt gebracht werden dürfen, benötigen Medizinprodukte eine korrekte CE-Kennzeichnung. Weitere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Behörde des EU-Landes, in dem Sie Ihr Produkt erstmalig auf den Markt bringen werden.Die Festlegung des jeweiligen Produkts als Medizinprodukt fällt in den Zuständigkeitsbereich der zuständigen Behörden des Landes, in dem das Produkt vermarktet wird.Eudamed ist die europäische Datenbank für Medizinprodukte. Allerdings ist der Zugriff auf die zuständigen Behörden der EU- und EFTA-Länder beschränkt. Weitere Informationen zum Inverkehrbringen eines Medizinprodukts erhalten Sie bei den zuständigen nationalen Behörden.