
Wenn Sie ein Lebensmittelprodukt auf den EU-Markt bringen möchten, müssen Sie dafür sorgen, dass es die Auflagen des EU-Lebensmittelrechts einhält, insbesondere die der Lebensmittelsicherheit.Die Hauptverantwortung für die Einhaltung des Lebensmittelrechts liegt bei den Lebensmittelunternehmern. Außerdem müssen die zuständigen Behörden der EU-Länder geeignete und wirksame Kontrollen sicherstellen.Die allgemeinen Kriterien für die Lebensmittelsicherheit in der EU sind in der Verordnung 178/2002 dargelegt. Außerdem existieren einige spezifische Rechtsvorschriften zu Hygiene, zu bestimmten Kategorien von Substanzen (Lebensmittelzusätze, Nahrungsergänzungsmittel oder Kontaminanten) oder zu bestimmten Arten von Lebensmittelprodukten (zum Beispiel tierischen Ursprungs). Hier finden Sie spezifische Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls auf Ihr Produkt zutreffen. Auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist gemäß EU-Recht reguliert (Verordnung 1169/2011) und umfasst Informationen zum Nährwert und Ursprungsangaben. Allergene (z. B. Erdnüsse oder Milch) müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Dies gilt auch für nicht vorverpackte Lebensmittel einschließlich solcher, die in Restaurants und Cafés verkauft werden. Diese FAQ zur Kennzeichnung von Lebensmitteln könnten hilfreich für Sie sein.