
Gemäß EU-Recht sind Verkäufer von Konsumgütern innerhalb der EU verpflichtet, die Konformität der Güter vertraglich für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren zu garantieren. Dieser Zeitraum kann, abhängig vom nationalen Recht, in bestimmten EU-Ländern länger sein. Als Endverkäufer haften Sie gegenüber den Kunden, die berechtigt sind, von Ihnen die Reparatur oder den Ersatz des Produkts oder eine Reduzierung oder Erstattung des Preises zu fordern. Als Vertreiber können Sie auch den Hersteller in Regress nehmen. Wenn Sie weitere Informationen zu den nationalen Anforderungen für Kundengarantien benötigen, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum im jeweiligen Land wenden.Weitere Unterstützung erhalten Sie bei den Mitgliedern des Enterprise Europe Network.