
Kosmetische Mittel werden durch das EU-Recht (Verordnung 1223/2009, die „Kosmetikverordnung“) reguliert, damit nur sichere Produkte (einschließlich ihrer Inhaltsstoffe) auf den EU-Markt gebracht werden können. Der Hersteller, Vertreiber oder Importeur ist für die Sicherheitsaspekte verantwortlich und den EU-Ländern muss zu Kontrollzwecken eine Produktinformationsdatei zugänglich sein. Das Kosmetikprodukt muss außerdem im Online-Notifizierungssystem für kosmetische Mittel (Cosmetic Products Notification Portal, CPNP) notifiziert werden. Die Verordnung enthält Listen bestimmter Inhaltsstoffe, die entweder verboten sind (Anhang II) oder anderen Einschränkungen unterliegen (Anhang III). Als Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter dürfen nur die in den „Positivlisten“ (Anhang IV, V und VI) enthaltenen Stoffe verwendet werden. Diese Informationen stehen auch in der CosIng-Datenbank, allerdings hat dieses Tool keinen rechtlichen Wert (das einzig bindende Dokument ist Verordnung 1223/2009). Weitere Informationen zum Inverkehrbringen kosmetischer Mittel auf dem EU-Markt erhalten Sie bei den jeweiligen Behörden in dem Land, in dem Sie Ihr Produkt verkaufen möchten.