
2009 wurde der Mutterschaftsurlaub verlängert und flexibler gestaltet und ist nun übertragbar. Muss ein Neugeborenes länger als sieben Tage im Krankenhaus verbringen, wird der Mutterschaftsurlaub um die Zahl der vollen Wochen verlängert, die das Kind über die ersten sieben Tage hinaus im Krankenhaus bleibt. Die Idee einer Übertragung des Mutterschaftsurlaubs existierte bereits für Arbeitnehmerinnen und gilt nun auch für selbstständig erwerbstätige Frauen.