
Das EU-Recht (Neufassung der Richtlinie 2006/54/EG zur Gleichstellung der Geschlechter) zielt darauf ab sicherzustellen, dass Männer und Frauen in Bezug auf ihren Arbeitsplatz und ihre Ausbildung gleich behandelt werden. Es darf bei der Beschäftigung und im Beruf keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geben. Das Ziel des EU-Rechts ist weiterhin, die Schlechterstellung von Frauen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub zu verhindern. Die EU-Vorschriften (Richtlinie 92/85/EWG) behandeln außerdem schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Frauen und sollen sicherstellen, dass ihre Gesundheit und ihre Sicherheit geschützt sind. Gemäß den Vorschriften haben alle Frauen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen ohne Unterbrechung vor und/oder nach der Entbindung und dürfen während ihrer Schwangerschaft und eines gewissen Zeitraums nach der Entbindung nicht zur Nachtarbeit verpflichtet werden. Jedes EU-Land legt eigene Vorschriften für den Sozialversicherungsschutz fest. Sie können hier mehr über Rentenansprüche, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei Mutterschaft und Vaterschaft und über sonstige Ansprüche auf Sozialleistungen in jedem EU-Land erfahren. Eurofound, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen bietet Informationen und Veröffentlichungen zum Mutterschaftsurlaub (einschließlich länderspezifischer Informationen). Wenn Sie sich aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechts diskriminiert fühlen, können Sie sich an die „Nationale Gleichbehandlungsstelle“ in Ihrem Land wenden.