
Das EU-Recht (Richtlinie 2010/18/EU) enthält Mindestanforderungen zum Elternurlaub, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sichern und die Chancengleichheit für Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen zum Elternurlaub für männliche und weibliche Arbeitskräfte bei Geburt oder Adoption eines Kindes. Jedes EU-Land legt eigene Vorschriften für den Sozialversicherungsschutz fest. Sie können hier mehr über Rentenansprüche, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei Mutterschaft und Vaterschaft und sonstige Ansprüche auf Sozialleistungen in den verschiedenen Ländern erfahren. Eurofound, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen bietet Informationen und Veröffentlichungen zum Elternurlaub (einschließlich länderspezifischer Informationen). Wenn Sie sich aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechts diskriminiert fühlen, können Sie sich an die „Nationale Gleichbehandlungsstelle“ in Ihrem Land wenden.